ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Art der Veranstaltungen

a) Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG bietet den Teilnehmern einen Sicherheitslehrgang auf einem während der Veranstaltung (Event) für den gewöhnlichen Individualverkehr gesperrten Gelände an.

b) Die Fahrsicherheitslehrgänge der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG zielen darauf ab, das Fahrkönnen und die Fahrsicherheit der Teilnehmer zu verbessern, um für mehr Sicherheit im Alltagsverkehr zu sorgen und damit zu einer Verbesserung der allgemeinen Unfallbilanz beizutragen. Der Lehrgang dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten auch nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit und sollte nicht das Wettbewerbsverhalten fördern. Die Veranstaltung dient der Verbesserung des Fahrkönnens. Jegliche Art von Zeitnahme ist ausdrücklich untersagt.

2. Ziele der Veranstaltungen

a) Verbesserung des Fahrkönnens
b) Sichere Beherrschung des Fahrzeugs bei winterlichen Bedingungen (Zusammenspiel Mensch – Auto – Straße)
c) Förderung des Sicherheitsbewusstseins
d) Erweiterung der technischen Kenntnisse
e) Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und des Reaktionsvermögens
f) Frühzeitige Erkennung von Gefahrensituationen (auch im Hinblick auf besondere Witterungsbedingungen)
g) Richtiges Reagieren in Gefahrensituationen

3. Anmeldung zur Teilnahme

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Formular. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG zustande. Im Falle der Annahme erfolgt diese binnen zwei Wochen durch Zusendung der schriftlichen Teilnahmebestätigung.

4. Teilnahmevoraussetzungen

a) Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

b) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet, gegen die kein Fahrverbot verhängt wurde. Eine Rennlizenz befreit nicht von den vorgenannten Erfordernissen.

c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren. Teilnehmer, die keinen EU-Führerschein oder eine schweizerische Fahrerlaubnis besitzen, haben ihre Fahrerlaubnis durch ihren nationalen Führerschein und einen internationalen Führerschein oder ihren nationalen Führerschein und eine amtliche Übersetzung (deutsch oder englisch) nachzuweisen.

d) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit einem BMW ALPINA mit Allradantrieb möglich, der den Vorschriften der StVG entspricht sowie verkehrssicher und in einwandfreiem, technischen Zustand ist (Winterreifen mit Mindestprofiltiefe 4 mm)Es dürfen keine offenen Wartungstermine vorliegen. Der Teilnehmer muss Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sein. Die Teilnahme mit roten Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen ist nicht erlaubt. Es wird die Mitführung eines Abschlepphakens im Fahrzeug dringend empfohlen.

e) Es erfolgen Geräuschmessungen. Die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte des Streckenbetreibers kann zur Sperrung des betreffenden Fahrzeuges führen.

f) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er für sein Teilnahmefahrzeug eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht den obigen Anforderungen gemäß Ziffer 4. a-f entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht.

h) Der Teilnehmer erklärt, dass er während der Veranstaltung den Weisungen der Veranstalter Folge leisten wird. Er erklärt insbesondere, dass er alle geltenden für die Veranstaltung relevanten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und diesbezügliche Hygienevorgaben und Hygienemaßnahmen beachten wird, auch wenn diese über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Maßnahmen hinausgehen.

5. Begleitpersonen

a) Die Kosten für Begleitpersonen können der Anmeldeseite entnommen werden.

b) Die Teilnahme als Begleitperson setzt bei allen Veranstaltungen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Für Begleitpersonen gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die sonstigen Teilnehmer, sofern nichts anderes bestimmt ist.

c) Begleitpersonen ist das eigene Fahren sämtlicher Fahrzeuge untersagt.

d) Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf eine Fahrt als Beifahrer wenn diese nicht als fahraktive Begleitperson angemeldet ist.

6. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

7. Bezahlung

a) Die Preise für die Veranstaltung können der Anmeldeseite entnommen werden und verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Teilnahmepreis sind folgende Leistungen abgegolten:

• 1 x Übernachtung 4-Sterne Superior Hotel Gut Brandlhof in Saalfelden (Österreich) mit Frühstücksbuffet und Nutzung des Wellnessbereichs
• 1 x 3-Gang-Mittagessen mit Getränken
• 1 x 4-Gang-Abendmenü mit Getränken und ALPINA Weinbegleitung
• 1 x Kaffeepause
• Winterfahrtraining durch erfahrene Instruktoren (via Funk verbunden) auf abgesperrten, frisch präparierten Flächen
• Briefing zum Winterfahrtraining durch erfahrene Instruktoren

b) Der Teilnahmepreis wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen können per Überweisung auf das angegebene Bankkonto erfolgen.

c) Geht die Zahlung nicht fristgerecht und vollständig bei der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG ein und wird auch innerhalb der mit einer Mahnung gesetzten Frist nicht bezahlt, kann die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG vom Vertrag zurücktreten und die unter 8c (Stornierung) genannten Ausfallpauschalen geltend machen.

d) Weitergehende Ansprüche der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG bleiben hiervon unberührt.

8. Stornierung

a) Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung der Anmeldung soll schriftlich (E-Mail, Postweg, Fax) erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang.

b) Sollte der Teilnehmer seine Anmeldung stornieren, werden anteilig vom Teilnahmepreis folgende Ausfallpauschalen als Entschädigung gem. § 651i Abs. 3 BGB erhoben:

• Bei Stornierung bis 90 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
• Bei Stornierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der Teilnahmegebühren der gebuchten Plätze
• Bei Stornierung bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühren der gebuchten Plätze
• Bei Stornierung ab 20 Tagen vor der Veranstaltung: 90 % der Teilnahmegebühren der gebuchten Plätze

Das Recht des stornierenden Teilnehmers nachzuweisen, dass der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG durch die Stornierung ein Schaden überhaupt nicht oder aber ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.

c) Statt der in 8b genannten Pauschalen kann die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG nach ihrer Wahl auch den konkret entstandenen Schaden (Ausfall) verlangen.

d) Wird die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird kein Ausfall – weder pauschal (8b) noch konkret (8c) geltend gemacht. Eventuell geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

e) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, die im Eventpreis nicht eingeschlossen ist.

9. Leistungen der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG / Leistungsänderungen

a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Anmeldeseite und der Teilnahmebestätigung.

b) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Mängelrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

c) An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren.

d) Der Teilnehmer muss sich selbst um sein eigenes Fahrzeug kümmern. Bei technischen Problemen oder Schäden am Fahrzeug des Teilnehmers während der Veranstaltung kann kein Ersatzfahrzeug durch die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG zur Verfügung gestellt werden. Soweit die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG auf freiwilliger Basis bei einzelnen Veranstaltungen auch einen technischen Support für das eigene Fahrzeug des Teilnehmers anbietet, wird für die Leistung des Kfz-Mechatronikers kein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt; etwaig verwendete Teile werden gesondert berechnet.

10. Sicherheitsvorschriften / Weisungsrechte der Instruktoren / Ausschluss von der Teilnahme

a) Das Teilnahmefahrzeug hat frei von technischen Mängeln jeglicher Art zu sein, wie in 4d beschrieben.

b) Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der Fahrten ständig Sicherheitsgurte zu tragen. Den Anweisungen der Instruktoren ist unbedingt Folge zu leisten.

c) Das Trainingsgelände darf nur von der als Fahrer genannten Person selbst befahren werden.

d) Der Teilnehmer darf während der Fahrzeiten nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Dazu zählen auch Medikamente aller Art, die die Fahrtüchtigkeit des Teilnehmers beeinträchtigen können. Der Konsum von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln ist vor und während der Fahrzeiten untersagt. Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG behält sich den sofortigen Ausschluss bei Alkoholisierungsverdacht vor. Teilnehmer, die unter gesundheitlichen oder sonstigen Einschränkungen leiden, die im konkreten Fall die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Gebrauch von Mobilfunkgeräten sowie das Rauchen während der Fahrt sind untersagt.

e) Das Trainingsgelände darf nur von Personen befahren werden, die als Fahrer angemeldet worden sind.

f) Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG behält sich vor, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen gemäß 4. und 10a–f nicht erfüllen, oder in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte gefährden. Eine Rückzahlung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Eventuelle Mehrkosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.

11. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt / Kündigung wegen Unzumutbarkeit der Durchführung

a) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG als auch der Teilnehmer gemäß § 651j BGB den Vertrag kündigen. Relevante Bestimmungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, auch wenn diese über zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Maßnahmen hinausgehen, berechtigen nicht zum Rücktritt.

b) Im Falle von sonstigen, nicht von der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG zu vertretenden Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (z.B. Witterungsbedingungen kann sowohl die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

c) Erfolgt seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG oder seitens des Teilnehmers gemäß 11a oder 11b eine Kündigung, so kann die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen.

12. Mängelrechte

a) Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Mängel unverzüglich gegenüber der Veranstaltungsleitung anzuzeigen.

 

b) Minderung des Veranstaltungspreises gemäß § 651d BGB
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung mindert sich der Veranstaltungspreis. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich anzuzeigen, sofern bei einer rechtzeitigen Anzeige Abhilfe möglich gewesen wäre und die Anzeige auch aus sonstigen Gründen nicht entbehrlich war.

 

c) Kündigung des Vertrages gemäß § 651e BGB
Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seine Teilnahme an der Veranstaltung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist in beiden Fällen erst zulässig, wenn die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG innerhalb einer ihr vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG verweigert wird oder wenn eine sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Der Teilnehmer schuldet der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG auch im Falle einer Kündigung den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Veranstaltungspreises.

 

d) Schadensersatz gemäß § 651f BGB
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung kann der Teilnehmer unbeschadet der Minderung (11b) oder der Kündigung (11c) Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG nicht zu vertreten hat.

 

e) Die vertragliche Haftung der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt

e-a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist oder

e-b) soweit die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

13. Haftung der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG

a) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Anerkennung des Haftungsausschlusses gilt uneingeschränkt auch für alle Personen, die als Beifahrer genannt sind, sowie für alle Mitreisenden und findet volle Anwendung auf alle evtl. Schäden. Der Teilnehmer trägt vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dem Teilnehmer sind die Risiken, sowie die damit verbundene besondere Gefahr für Leib und Leben bewusst.

b) Der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

c) Für vertragliche Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in 12d und e.

d) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG für die von ihnen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

e) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Teilnehmer in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Veranstaltungsteilnehmern oder Instruktoren mitfahren.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung (siehe insb. unter 12) müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG geltend gemacht werden, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist können die vorgenannten Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

b) Die Mängelrechte und Schadensersatzansprüche sollten – zur Vermeidung von Beweisproblemen – schriftlich (E-Mail, Postweg, Fax) gegenüber der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG geltend gemacht werden.

c) Vertragliche sowie außervertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

15. Versicherung der Fahrzeuge und Regress

Teilnahme mit eigenen Fahrzeugen
Der Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für sein Fahrzeug zu sorgen. Seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG besteht für die Teilnehmer und deren Fahrzeuge während der Veranstaltung kein gesonderter Kfz-Versicherungsschutz.

16. Anwendbares Recht und Vertragssprache

a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung, insbesondere die §§ 651a ff. BGB.

b) Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Auch im Falle der Übersetzung des Vertrages bleibt rechtsmaßgeblich allein die deutsche Fassung des Vertrages. Es ist allein Angelegenheit des Teilnehmers, ob er die deutsche Originalfassung eines Vertrages übersetzt. Soweit die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG dem Teilnehmer eine Übersetzung überlässt, geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und – mit Ausnahme von Vorsatz – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG sowie unter Ausschluss jeglicher vertraglicher und außervertraglicher Haftung seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG.

17. Gerichtsstand

a) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Buchloe (Firmensitz der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG), sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB ist, unbeschadet des Rechts der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG, auch an anderen Orten Klage zu erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung von außervertraglichen Ansprüchen, sofern diese zumindest teilidentisch mit den vertraglichen Ansprüchen sind (außer im Falle von vorsätzlichen unerlaubten Handlungen).

b) Für Nichtkaufleute gilt: Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag sowie für sämtliche außervertraglichen Ansprüche ist Buchloe (Firmensitz der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG), sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland (Deutschland) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

18. Unwirksamkeitsklausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrags einschließlich dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt des Vertrages oder der Teilnahmebedingungen nicht berührt. In einem solchen Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine neue, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine Lücke offenbar wird.

19. Veranstalter

ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG
Alpenstraße 35-37
D-86807 Buchloe
Telefon: + 49 8241 5005-0
Fax: + 49 8241 5005-155
E-Mail: info@alpina.de

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